Technical Support für Fahrzeuge

Codierung

Um Zugang zum intermodalen Verkehr zu erhalten, müssen die Fahrzeuge für den Schienentransport zugelassen sein. Im Auftrag des Kunden führt Hupac die Kodierung der Fahrzeuge durch, um die Kompatibilität der Fahrzeuge und Waggons auf der gewünschten Bahnstrecke zu gewährleisten.

 

ILU-Code

Seit 2011 gilt ein einheitliches Kennzeichnungssystem für intermodale Ladeeinheiten. Container, Wechselbehälter und Sattelauflieger müssen mit einem ILU- oder BIC-Code versehen sein, um im unbegleiteten Kombinierten Verkehr in Europa zugelassen zu werden.

 

Der europäische ILU-Code ist in der Norm EN 13044 definiert. Er dient der Identifizierung von nicht-ISO-Containern, Wechselbehältern und Sattelanhängern im Kombinierten Verkehr in Europa. Der BIC-Code ist eine ähnliche Kennung, die im Rahmen der ISO-Norm 6346 festgelegt wurde und in erster Linie für die Identifizierung von ISO-Containern bestimmt ist.

 

Der ILU-Code kann über www.ilu-code.eu beantragt werden. Unser technischer Dienst steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

Investitionen in Fahrzeuge

Wenn der Kunde plant, spezielle Fahrzeuge für den kombinierten Verkehr zu bauen, steht unser technischer Support zur Verfügung, um technische Unterstützung und Koordination mit dem Hersteller zu leisten.

Ansprechpartner

Hupac begrüsst Bundesgesetz zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs

Erheblicher Unterstützungsbedarf im systemrelevanten Schienengüterverkehr und im Kombinierten Verkehr

Die negativen Einflüsse der Corona-Krise auf das System des öffentlichen Verkehrs sind massiv. Die vorgeschlagene Initiative «Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19 Krise“ des Bundesrats berücksichtigt alle relevanten Bereiche des Verkehrs wie den öffentlichen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr, den transalpinen Kombinierten Verkehr sowie die Infrastruktur. Der Umfang der Massnahmen ist angemessen und zielführend.

 

Der Volumeneinbruch von bis zu 40% während der Covid-19 Krise führte zu grossen Verlusten bei den im Schienengüterverkehr involvierten Bahnen und den im Kombinierten Verkehr tätigen Operateuren. Die vorgesehenen CHF 70 Mio. decken einen Teil dieser Verluste und tragen dazu bei, dass die Akteure ihre Angebote während der Krise und danach aufrechterhalten werden können. Einen beträchtlichen Teil der Covid-Verluste werden die relevanten Unternehmen dennoch selbst tragen.

 

Hupac begrüsst diese ausserordentliche finanzielle Unterstützung gemäss Gütertransportgesetz (25.9.2015) sowie die Anpassung von Art. 8 Abs. 2 des GVVG zwecks Sicherstellung eines nachhaltigen Gütertransportangebots. Diese Mittel werden wesentlich dazu beitragen, dass die Unternehmen systemrelevante Angebote auch in Zukunft weiterhin erbringen können und die Schweizer Verlagerungspolitik wegen Covid-19 keinen bedeutenden Rückschlag erleiden wird.

Technical Support Service

codifica@hupac.com

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